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Die Würde des Menschen

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht

So weit der Artikel 1 des Grundgesetzes. Aber ist diese Vorgabe tatsächlich Maßstab des staatlichen, unser aller Handelns? Wie gehen wir mit den Widersprüchen um? Finden wir Wege zu einer Gesellschaft, die diesem Anspruch gerecht wird?

In vielen Debatten, Büchern oder Zeitschriftenbeiträgen der vergangenen Jahre wurden diskutierte Zustände, Vorgehensweisen, teilweise auch Haltungen aus der „Alternativlosigkeit“ des Bestehenden, den Notwendigkeiten, begründet. An keiner Stelle gab es Überlegungen, die Diskussionen entlang der Fragestellung zu führen, ob etwa die Priorisierung der Verteilung von Geldern im Sozialsystem, im Gesundheitswesen und anderen Feldern auf die Frage hin überprüft werden, wie und wo die Ideen und Vorgaben des Grundgesetzes berührt sind. Nicht nur im Artikel 1, sondern natürlich über die ersten zwanzig Artikel hinweg.

Dennoch: Der Artikel 1, die Deklaration der Menschenrechte, sollte Maßstab sein. In diesem Blog möchte ich Alltagsthemen, politische Entscheidungen hinsichtlich der Fragestellung nach der Bedeutung der Menschenrechte im jeweiligen Zusammenhang diskutieren wollen.

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